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Für Studierende: FAQ

Wer fragt?

Die Umfrage „best2“ ist ein gemeinsames Projekt des Deutschen Studentenwerks (DSW), vertreten durch die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS), und des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW). Die Befragung wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). „best2“ knüpft an die Vorgängerstudie „best1“ an, die 2011/12 von der IBS und dem Institut für Höhere Studien (IHS) Wien durchgeführt wurde.

Wann findet die Umfrage statt?

Die Online-Befragung findet im Wintersemester 2016/17 statt.

Wer soll daran teilnehmen?

Die Befragung richtet sich an Studierende mit studienrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und länger andauernden Erkrankungen. Dazu gehören nicht nur Studierende, die blind, gehörlos oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sondern ganz besonders auch Studierende, deren Beeinträchtigungen für andere oft gar nicht wahrnehmbar sind. Sie sind z.B. chronisch oder psychisch erkrankt, studieren vielleicht mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, mit Autismus oder mit anderen länger andauernden Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen. Allen gemeinsam ist, dass sie in ganz besonderer Weise auf Berücksichtigung ihrer individuellen Belange angewiesen sind, um ihr Studium gleichberechtigt mit anderen durchführen zu können. Die Befragung erfolgt ausschließlich an Hochschulen, die Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sind.

Woher haben Sie meine E-Mail-Adresse?

Die Einladungs-E-Mails werden direkt von den Hochschulen verschickt. Das Deutsche Studentenwerk (DSW), das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) und das Institut für Höhere Studien (IHS) haben zu keinem Zeitpunkt Kenntnis über die E-Mail-Adressen oder die Namen der Studierenden. Deshalb unterstützen uns die mitwirkenden Hochschulen, indem sie den Einladungsversand in unserem Namen übernehmen. Die Hochschulen erhalten dazu von uns eine ausreichende Zahl individueller Befragungslinks. Welche Befragungslinks benutzt wurden, wird den Hochschulen jedoch nicht mitgeteilt. Auf diese Weise kann an keiner Stelle eine Verknüpfung der Befragungsdaten mit den E-Mail-Adressen oder Namen der eingeladenen Studierenden stattfinden.

Woher wissen Sie, dass ich eine gesundheitliche Beeinträchtigung habe?

Weder wir, noch die Hochschule, von der Sie eingeladen wurden, wissen, ob Sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben. Gesundheitliche Beeinträchtigungen Studierender sind in keiner Datenbank erfasst. Deshalb müssen wir sehr viele Studierende zu unserer Befragung einladen, damit durch die zufällige Auswahl genügend Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung erreicht werden, um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen. Dabei laden wir auch viele Studierende ohne studienerschwerende Beeinträchtigung ein. Tatsächlich studienerschwerend beeinträchtigte Studierende können wir nur per Zufall erreichen.

Ich habe keine gesundheitliche Beeinträchtigung, wieso werde ich trotzdem eingeladen?

Gesundheitliche Beeinträchtigungen Studierender sind in keiner Datenbank erfasst. Deshalb müssen wir sehr viele Studierende zu unserer Befragung einladen, damit durch die zufällige Auswahl genügend Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung erreicht werden, um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen. Dabei laden wir auch viele Studierende ohne studienerschwerende Beeinträchtigung ein. Sollte dies auf Sie zutreffen, können Sie die Einladung einfach ignorieren.

Ich bin nicht eingeladen worden, möchte aber gerne mitmachen. An wen muss ich mich wenden?

Leider können an der „best-Umfrage“ nur die eingeladenen Studierenden teilnehmen. Nur wenn die Auswahl der Teilnehmenden zufällig erfolgt, ist sichergestellt, dass die unterschiedlichen Arten und Ausprägungen studienerschwerender Beeinträchtigungen unter den angeschriebenen Studierenden in der gleichen Weise verteilt sind wie in der Gesamtheit der Studierenden. Wenn alle Studierenden teilnehmen können, die Interesse an der Befragung haben, könnte dies dazu führen, dass bestimmte Gruppen beeinträchtigter Studierender überrepräsentiert sind und die Ergebnisse weniger aussagekräftig sind. Wir danken Ihnen für Ihre Teilnahmebereitschaft und bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir aus methodischen Gründen eine Zufallsauswahl der beteiligten Studierenden treffen müssen.

Woher weiß ich, ob ich überhaupt zur Zielgruppe gehöre?

Ob Sie zur Zielgruppe gehören, können letzten Endes nur Sie selbst entscheiden. Zur Zielgruppe gehören alle Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, durch die ihnen die Bewältigung ihres Studiums erschwert wird. Dies können körperliche Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen, psychische Erkrankungen, chronisch-somatische Erkrankungen, Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, Autismus und andere länger andauernde Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen sein. Sie müssen keinen Schwerbehindertenausweis haben.

Ich habe eine gesundheitliche Beeinträchtigung, habe aber keinen Schwerbehindertenausweis. Darf ich trotzdem mitmachen?

Wir wissen, dass viele Studierende mit einer schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht über einen Schwerbehindertenausweis verfügen und andere trotz behandlungsbedürftigen Erkrankungen nicht in (fach)ärztlicher Behandlung sind oder waren. Dennoch können diese Studierenden Schwierigkeiten im Studium haben, die vermutlich ohne ihre Gesundheitsbeeinträchtigung nicht auftreten würden. Auch diese Studierenden sollen in unserer Befragung berücksichtigt werden. Wenn wir in der Befragung trotzdem nach einem Schwerbehindertenausweis oder (fach)ärztlicher Behandlung fragen, dann nicht, um bestimmte Studierende von der Befragung auszuschließen, sondern um mehr über ihren Umgang mit studienerschwerenden Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erfahren.

Was habe ich davon, wenn ich teilnehme?

Studentin Caroline von der Uni Bonn wirbt für eine Teilnahme an best2 mit den Worten: "Beeinträchtigungen und chronische Krankheiten sind an der Hochschule immer noch ein Tabu-Thema. best2 kann zeigen: Du bist nicht allein. Deine Probleme haben auch andere. Deshalb beteiligt euch." Caroline trägt ein weißes T-shirt und eine schwarze Jacke.Mit der Teilnahme an der best-Umfrage haben Sie die Gelegenheit, Ihre persönliche Situation in ein umfassendes Bild über die Situation Studierender mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen einfließen zu lassen. Nur wenn sich möglichst viele studienerschwerend Beeinträchtigte mit ihren individuellen Erfahrungen an der Befragung beteiligen, können zuverlässige Erkenntnisse über die vielfältigen Belange dieser Studierenden gewonnen werden.
Die Befunde sind eine wichtige Grundlage für hochschul- und sozialpolitische Entscheidungen, die den Abbau beeinträchtigungsbedingter Barrieren und Benachteiligungen zum Ziel haben. Da den Hochschulen – bei ausreichender Fallzahl und Gewährung des Datenschutzes – auch hochschulbezogene Auswertungen zur Verfügung gestellt werden können, dienen die Ergebnisse auch hier zu einer Beurteilung der Situation Studierender mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen. Sie werden von den Beauftragten für die Belange gesundheitlich beeinträchtigter Studierender, Studierendenvertreter(inne)n und anderen Akteuren genutzt, um auf Ihre Bedarfe aufmerksam zu machen und für Verbesserungen einzutreten.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Die Anonymität der teilnehmenden Studierenden wird u. a. dadurch sichergestellt, dass die Stichprobenziehung und die Einladung zur Befragung durch die Hochschulen erfolgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) und des Instituts für Höhere Studien (IHS) erfahren zu keinem Zeitpunkt Name oder E-Mail-Adresse der ausgewählten Studierenden. Die Hochschule ihrerseits erhält keine Kenntnis davon, was einzelne Studierende geantwortet haben. Darüber hinaus werden nur Gruppen ausgewertet, von denen mindestens 30 verwertbare Fragebögen vorliegen, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind. Die Teilnahme an der best-Umfrage ist selbstverständlich freiwillig. Die Beantwortung des Fragebogens kann jederzeit unterbrochen und später fortgeführt werden.

Für das DZHW ist die Richtlinie für Online-Befragungen des ADM (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V.) bindend. Außerdem gelten die 2001 verabschiedeten Standards der Qualitätssicherung für Online-Forschung. Diese Qualitätsstandards wurden speziell für die Markt- und Sozialforschung von der Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e. V. (ASI), der Deutschen Gesellschaft für Online-Forschung (D.G.O.F.), dem Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e. V. (BVM) und dem Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V. (ADM) konzipiert.

Die Auswertung der Daten erfolgt unter Beachtung der rechtlichen Datenschutzbestimmungen. Die Ergebnisse werden so veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf Einzelpersonen nicht möglich ist. Weitere Auskünfte zum Datenschutz erteilt Ihnen der Datenschutzbeauftragte des DZHW, Herr Martin Fuchs (fuchs@dzhw.eu).

Was passiert mit den Daten? Wer bekommt die Daten?

Die erhobenen Daten werden vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) und dem Institut für Höhere Studien (IHS) gemeinsam ausgewertet. Die Auswertung erfolgt mit wissenschaftlichen Methoden und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Nach Abschluss des Projektes wird ein anonymisiertes Scientific Use File (SUF) erstellt. Dieses kann von Studierenden und Wissenschaftler(inne)n ausschließlich zu klar umrissenen wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen von Sekundäranalysen genutzt werden. Alle Angaben, die auch in Verbindung mit anderen Datenquellen einen Rückschluss auf Einzelpersonen ermöglichen könnten, werden aus dem SUF entfernt oder in ihrem Informationsgehalt soweit reduziert (z. B. Aggregation von Studienfächern zu Fächergruppen), dass eine Identifizierung von Einzelpersonen nicht oder höchstens mit einem „unverhältnismäßig hohen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft“ (§ 16(6) BstatG) möglich ist (faktische Anonymisierung). Nutzungsanträge für den SUF können an das Forschungsdatenzentrum des DZHW gerichtet werden.

Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2018 veröffentlicht.

Wen interessieren die Ergebnisse?

Romy Hoche, Beraterin für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an der LMU München. Sie wirbt für die Teilnahme, weil Hochschulen wissen müssen, wo es Barrieren in der Hochschule gibt, um etwas zu ändern.
Die Ergebnisse der best-Umfrage sind für eine Vielzahl an Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen von Interesse:
•    studentische Interessenvertretungen (DSW, Studentenwerke, Asten, StuRa’s)
•    Akteure und Entscheidungsträger in Sachen Hochschul- und Sozialpolitik (insbesondere in Bundes- und Landesministerien)
•    Leitungen der Hochschulen und Fachbereiche
•    Beauftragte für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
•    Mitarbeiter(innen) in Beratungs- und Informationsstellen
•    Lehrkräfte und Lehrbeauftragte an den Hochschulen
•    Studierende und Studienberechtigte
•    Hochschulforschung, Sozialberichterstattung

 

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